Die BG BAU zahlt Ihnen 50 Prozent der Nettokosten für Drohne, Drohnenführerschein und LBA-Anmeldung zurück – bis zu 2.000 Euro im Jahr. Der Antrag selbst ist schnell erledigt, er läuft komplett online. Woran er trotzdem oft scheitert, ist ein einziger Nachweis, den viele Betriebe zu spät liefern. Dieser Beitrag führt Sie durch den kompletten Ablauf: von der Auswahl der richtigen Drohne bis zur Auszahlung.
Sie suchen erst noch den Überblick, was überhaupt gefördert wird und warum? Den liefert unser Grundlagenartikel BG BAU Drohnen-Förderung 2026: Bis zu 2.000 € Zuschuss sichern. Hier geht es ausschließlich um den Weg zum Geld.
Die wichtigste Regel vorweg: erst kaufen, dann beantragen
Anders als bei vielen Förderprogrammen gibt es bei der BG BAU keine Vorab-Bewilligung. Sie kaufen die Drohne, machen den Führerschein, registrieren sich – und reichen erst danach die Rechnungen ein. Ein Antrag „auf Verdacht” vor dem Kauf ist nicht vorgesehen.
Das nimmt Druck raus, hat aber eine Frist im Gepäck: Ihre Rechnung darf beim Antragseingang nicht älter als 365 Tage sein. Maßgeblich ist das Rechnungsdatum. Die alte Stichtagsregelung zum Jahresende ist entfallen, Sie können also ganzjährig einreichen – aber eben nicht ewig warten.
Schritt 1: Eine Drohne mit C1- oder C2-Klasse wählen
Hier fällt die Vorentscheidung über Ihre Förderung, und hier verschenken die meisten Betriebe Geld. Gefördert werden ausschließlich Drohnen mit EU-Zertifizierung der Klasse C1 oder C2. Alles andere – C0, C3 bis C6 und ältere Modelle ganz ohne C-Klasse – ist raus. Ebenfalls nicht förderfähig: Gebrauchtgeräte, Zubehör und Software.
Die Tücke steckt im Detail: Ausgerechnet die beliebten Einsteigermodelle unter 250 Gramm sind meist C0 und damit nicht förderfähig. Bei manchen Modellen entscheidet sogar die Ausstattungsvariante über die Klasse. Welche Klasse zu welchem Einsatz passt, erklärt unser Beitrag C0, C1, C2: Welche Drohnen-Kategorie brauchen Sie wirklich?.
Die Profiklasse (C2) – direkt im Shop:
- DJI Matrice 4E (C2) – für große Flächen und höchste Genauigkeit. RTK-Präzision für maßhaltige 3D-Modelle und Dachaufmaß.
- DJI Matrice 4T (C2) – dieselbe Plattform mit Thermalsensor, für Thermografie, PV-Inspektion und Leckageortung.
Die kompakte Klasse (C1) – auf Anfrage:
Wer keine Profidrohne braucht, fährt mit einem kompakten C1-Modell günstiger – und bleibt trotzdem voll förderfähig. Diese beiden liefern wir auf Anfrage:
- DJI Lito X1 Fly More Combo Plus (C1)
- DJI Mini 5 Pro Fly More Combo Plus (C1)
Achten Sie bei beiden zwingend auf den Zusatz „Plus”: Erst die Plus-Variante trägt die C1-Zertifizierung. Die Standardversion derselben Drohne ist C0 – und damit von der Förderung ausgeschlossen. Ein Wort im Produktnamen entscheidet hier über bis zu 2.000 Euro. Fragen Sie die Modelle direkt bei uns an, wir nennen Ihnen Preis und Lieferzeit.
Schritt 2: A2-Führerschein machen und beim LBA registrieren
Beide Posten werden mitgefördert – nehmen Sie sie also unbedingt mit in den Antrag, statt nur die Drohne einzureichen.
Der A2-Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis) ist für die Förderung Pflicht, und zwar strenger, als das Luftrecht es verlangt: Die BG BAU fordert den A2-Nachweis für jeden Piloten, der in Ihrem Flugbuch steht – auch dann, wenn der konkrete Flug rechtlich schon mit dem kleinen A1/A3-Nachweis erlaubt wäre. Setzen Sie also drei Mitarbeiter als Fernpiloten ein, brauchen alle drei den A2-Schein.
Die LBA-Registrierung als UAS-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt ist ohnehin Pflicht für den gewerblichen Betrieb. Die Gebühr dafür dürfen Sie in den Förderantrag aufnehmen.
Heben Sie beide Belege auf: das Prüfungszeugnis und die Bestätigung der Registrierung samt Ihrer e-ID.
Schritt 3: Drei gewerbliche Einsätze fliegen und dokumentieren
Das ist die Hürde, an der die meisten Anträge hängenbleiben. Die BG BAU zahlt nicht für eine Drohne im Schrank, sondern für eine, die Arbeitsschutz leistet. Deshalb verlangt sie den Nachweis von mindestens drei gewerblichen Einsätzen mit genau der geförderten Drohne – dokumentiert in Ihrem Flug- beziehungsweise Logbuch.
Praktisch heißt das: Nach dem Kauf erst fliegen, dann beantragen. Führen Sie das Flugbuch vom ersten Einsatz an sauber – mit Datum, Ort, Pilot, Einsatzzweck und Flugdauer. Für einen seriösen gewerblichen Drohnenbetrieb gehört das ohnehin dazu; hier wird es zusätzlich bares Geld wert.
Ein Tipp aus der Praxis: Dokumentieren Sie den Arbeitsschutzbezug mit. Ein Dachaufmaß per Drohne statt per Leiter, eine Fassadenkontrolle ohne Hubsteiger – genau das ist der Grund, warum die BG BAU zahlt.
Schritt 4: Unterlagen zusammenstellen
Bevor Sie das Portal öffnen, legen Sie sich alles als PDF zurecht. Vollständige Anträge werden schnell bearbeitet, unvollständige gehen in die Warteschleife.
Checkliste:
- Kaufrechnung der Drohne (netto ausgewiesen, Rechnungsdatum maximal 365 Tage alt, Modellbezeichnung inklusive C-Klasse erkennbar)
- Rechnung des A2-Führerscheins – für jeden geschulten Piloten
- Prüfungsbescheinigung A2 (EU-Fernpilotenzeugnis) je Pilot
- Nachweis der LBA-Registrierung samt Gebührenbescheid
- Auszug aus dem Flugbuch mit mindestens drei gewerblichen Einsätzen
- Ihre BG-BAU-Mitgliedsnummer
Schritt 5: Antrag online einreichen
Der Antrag läuft über das Antwortportal der BG BAU – ein Formular zum Ausdrucken und Einschicken gibt es für diese Prämie nicht. Sie finden den Einstieg über die Seite zur Arbeitsschutzprämie „Drohnen, Drohnenführerschein, LBA-Anmeldung” und den Button „Jetzt beantragen”.
Dort laden Sie die Nachweise hoch und geben die Nettobeträge an. Die BG BAU prüft, ob Drohnenklasse, Qualifikation und Einsatznachweis zusammenpassen. Ist alles vollständig, wird der Zuschuss überwiesen; die Bearbeitung dauert in der Regel nur wenige Wochen. Bei Rückfragen erreichen Sie das Prämien-Team unter [email protected] oder telefonisch unter 0800 3799100.
Die vier häufigsten Ablehnungsgründe
- Falsche Drohnenklasse. C0 statt C1 – meist, weil die Standardvariante statt der Plus-Version gekauft wurde. Prüfen Sie die C-Klasse vor dem Kauf, danach ist es zu spät.
- Kein Einsatznachweis. Der Antrag geht raus, bevor die drei gewerblichen Flüge im Logbuch stehen.
- A2 fehlt bei einem Piloten. Es genügt nicht, dass der Chef den Schein hat, wenn drei Mitarbeiter fliegen.
- Rechnung zu alt. Über 365 Tage – dann ist die Förderung für dieses Gerät verloren.
Was Sie sonst noch brauchen: die Drohnen-Haftpflicht
Sie ist nicht Teil der Prämie, aber Pflicht für jeden gewerblichen Flug – und damit auch für Ihre drei Nachweiseinsätze. Ohne gültige Versicherung heben Sie schlicht nicht legal ab. Worauf es beim Abschluss ankommt, lesen Sie in Gewerbliche Drohnen-Haftpflicht – das müssen Sie wissen.
Fazit: eine Stunde Aufwand für bis zu 2.000 Euro
Der bürokratische Aufwand hält sich in Grenzen – deutlich geringer als bei den meisten Förderprogrammen. Entscheidend sind zwei Dinge, und beide liegen vor dem Antrag: die richtige C-Klasse beim Kauf und ein sauber geführtes Flugbuch mit drei gewerblichen Einsätzen. Ist das erledigt, ist der Rest Formsache.
Unsicher, welche förderfähige Drohne zu Ihrem Betrieb passt? Wir beraten Sie ehrlich – auch dann, wenn das kleinere Modell reicht. Schreiben Sie uns kurz, wir melden uns.