Ab dem 1. Juli 2026 gibt es Geld von der Berufsgenossenschaft: Die BG BAU fördert Drohnen mit bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Warum? Weil eine Drohne gefährliche Arbeiten auf dem Dach, an der Fassade oder im Schacht übernehmen kann – und genau das ist Arbeitsschutz. In diesem Beitrag erklären wir einfach und ohne Fachchinesisch: Wer bekommt die Förderung, was genau wird bezahlt, welche Voraussetzungen gelten und welche Drohnen förderfähig sind.
Kurz und knapp: Das Wichtigste zur Drohnen-Prämie
- Wie viel? 50 % der Nettokosten, maximal 2.000 € pro Jahr und Betrieb – beitragsunabhängig (für jeden Mitgliedsbetrieb)
- Ab wann? Ab dem 1. Juli 2026
- Wer? Mitgliedsbetriebe der BG BAU (Dachdecker, Zimmerer, Gerüstbauer, Fassadenbauer, Gebäudereiniger, Schornsteinfeger u. v. m.)
- Was? Drohnenkauf (Klasse C1 und C2), A2-Drohnenführerschein und Anmeldung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
- Voraussetzung: Nachweis von mindestens 3 gewerblichen Einsätzen mit der geförderten Drohne (Eintrag im Flug- bzw. Logbuch)
Warum fördert die BG BAU überhaupt Drohnen?
Die BG BAU ist die Berufsgenossenschaft für das Bauwesen. Ihre Aufgabe: Unfälle auf dem Bau verhindern. Und die größte Gefahr am Bau ist nach wie vor der Absturz aus der Höhe.
Eine Drohne fliegt in Minuten über das Dach, filmt die Fassade oder kontrolliert die Photovoltaik-Anlage – ohne dass jemand auf die Leiter oder aufs Gerüst muss. Weniger Kletterei bedeutet weniger Unfälle. Deshalb zählt die Drohne für die BG BAU als Arbeitsschutzmaßnahme und wird ab Juli 2026 mit einer eigenen Arbeitsschutzprämie bezuschusst.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Mitgliedsbetriebe der BG BAU. Wenn Sie regelmäßig Ihre Beiträge an die BG BAU zahlen, sind Sie in der Regel dabei. Besonders relevant ist die Prämie für:
- Dachdecker – Dachkontrolle und Aufmaß aus der Luft
- Zimmerer und Holzbau – Bestandsaufnahme vor der Sanierung
- Gerüstbauer – Objektbegutachtung vor der Einrüstung
- Fassadenbauer und Maler – Fassadenprüfung ohne Hubarbeitsbühne
- Schornsteinfeger – Inspektion schwer zugänglicher Bereiche
- Gebäudereiniger – Kontrolle vor der Reinigung
- Solar- und PV-Betriebe – Dachaufmaß und Anlageninspektion
- Sachverständige und Gutachter – schnelle, sichere Dokumentation
Gute Nachricht: Die Drohnen-Prämie ist beitragsunabhängig. Das heißt: Jeder Mitgliedsbetrieb kann die vollen bis zu 2.000 € pro Jahr erhalten – egal, wie hoch Ihr Beitrag zur BG BAU ist. Sie hängt nicht von einer Förderstaffel ab.
Was genau wird bezahlt?
Die BG BAU übernimmt 50 % der Nettokosten, bis zum jährlichen Höchstbetrag. Gefördert werden drei Dinge:
1. Der Drohnenkauf (Klasse C1 und C2) Nur Drohnen mit der EU-Zertifizierung C1 oder C2 sind förderfähig. Achten Sie beim Kauf also unbedingt auf die C-Klasse.
2. Der Drohnenführerschein A2 Der große Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis A2) – inklusive Theorie- und Praxisanteil – wird mitgefördert. Diesen Schein können Sie komplett online machen, zum Beispiel über die EU-Drohnenprüfung (A2 online).
3. Die Anmeldung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Auch die Registrierung als Drohnen-Betreiber beim LBA gehört zur Förderung.
Achtung: Nicht jede Drohne ist förderfähig (C0 fällt raus!)
Das ist der wichtigste Punkt, bei dem viele Betriebe Geld verschenken: Drohnen der Klasse C0 werden nicht gefördert. Gefördert wird ausschließlich C1 und C2.
Viele beliebte Einsteiger-Drohnen wie die Standard-Version der DJI Mini-Serie sind aber C0 (unter 250 g). Sie sind super für den Alltag – aber für die BG-BAU-Prämie leider nicht förderfähig. Wer den Zuschuss will, braucht eine C1- oder C2-Drohne.
Mehr zu den Unterschieden erklärt unser Beitrag C0, C1, C2: Welche Drohnen-Kategorie brauchen Sie wirklich?
Welche Drohnen fallen unter die Förderung? Unsere Empfehlungen
Damit Sie nicht lange suchen müssen: Diese Modelle sind förderfähig und in der Praxis bewährt.
🚁 DJI Mini 5 Pro – Fly More Combo Plus (C1) Die kompakte Allround-Drohne für Dachdecker und Solarteure. Entscheidend ist hier das „Plus”: Nur mit dem Fly More Combo Plus (dem stärkeren Plus-Akku) erhält die Mini 5 Pro die C1-Zertifizierung und ist damit förderfähig – die Standard-Version ohne Plus ist C0 und fällt aus der Förderung. Aktuell liegt die Lieferzeit bei rund 4–6 Wochen. Wer schneller starten will, greift zur Alternative (siehe unten). 👉 DJI Mini 5 Pro Fly More Combo Plus anfragen
🚁 DJI Air 3S (C1) – die sofort verfügbare Alternative Wenn Sie nicht 4–6 Wochen warten möchten, ist die DJI Air 3S die ideale Wahl. Sie ist bereits C1-zertifiziert, sofort einsatzbereit und liefert erstklassige Bilder für Aufmaß und Dokumentation. Bei uns aktuell für 1.343,70 € netto – bitte kurz anfragen: 👉 Jetzt Air 3S über das Kontaktformular anfragen
🚁 DJI Matrice 4E & Matrice 4T (C2) – die Profi-Vermessungsdrohnen Für große Projekte, Industrieflächen und höchste Genauigkeit: Die DJI Matrice 4E und Matrice 4T sind C2-Profidrohnen mit RTK-Präzision. Die 4T bringt zusätzlich eine Wärmebildkamera mit – perfekt für PV-Inspektion, Thermografie und Leckageortung. 👉 DJI Matrice 4E im Shop · DJI Matrice 4T im Shop
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Damit die BG BAU die Prämie auszahlt, gelten drei einfache Bedingungen:
- Mitgliedschaft: Ihr Betrieb ist Mitglied der BG BAU.
- Richtige Drohne: Es ist eine Drohne der Klasse C1 oder C2.
- Praxisnachweis: Sie weisen mindestens drei gewerbliche Einsätze mit der geförderten Drohne nach – dokumentiert im Flug- bzw. Logbuch.
Der Praxisnachweis ist die einzige kleine Hürde. Führen Sie deshalb von Anfang an sauber Ihr Flugbuch (das gehört ohnehin zu einem seriösen gewerblichen Drohnenbetrieb dazu).
So beantragen Sie die Prämie – Schritt für Schritt
- Förderfähige Drohne kaufen (C1 oder C2) und Rechnung aufheben.
- A2-Führerschein machen und LBA-Registrierung abschließen (falls noch nicht vorhanden).
- Mindestens 3 gewerbliche Einsätze fliegen und im Logbuch eintragen.
- Antrag stellen über das Online-Portal der BG BAU. Fragen? Schriftlich an [email protected].
Tipp: Nicht nur die Drohne zählt – auch Führerschein und LBA-Anmeldung dürfen mit in den Antrag. So schöpfen Sie die 2.000 € optimal aus.
Nicht vergessen: die Drohnen-Haftpflicht
Für jeden gewerblichen Drohnenflug ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung Pflicht. Sie ist zwar nicht Teil dieser Prämie, gehört aber zwingend dazu, bevor Sie den ersten Einsatz fliegen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier: Gewerbliche Drohnen-Haftpflicht – das müssen Sie wissen.
Häufige Fragen zur BG-BAU-Drohnenförderung
Wie viel Geld gibt es genau? 50 % der Nettokosten, maximal 2.000 € pro Jahr und Mitgliedsbetrieb. Die Prämie ist beitragsunabhängig – jeder Mitgliedsbetrieb kann den vollen Betrag erhalten, unabhängig von der Höhe des BG-BAU-Beitrags.
Ab wann kann ich beantragen? Die Prämie gilt für Anschaffungen ab dem 1. Juli 2026.
Ist die DJI Mini 5 Pro förderfähig? Nur in der Fly More Combo Plus-Version mit dem Plus-Akku – dann ist sie C1 und förderfähig. Die Standard-Version ist C0 und fällt aus der Förderung.
Brauche ich einen Drohnenführerschein? Für C1- und C2-Drohnen ja. Der große Führerschein (A2) wird von der BG BAU sogar mitgefördert.
Was, wenn ich noch keine Einsätze nachweisen kann? Kein Problem – Sie stellen den Antrag, sobald Sie die drei gewerblichen Einsätze im Logbuch dokumentiert haben. Einfach von Beginn an sauber protokollieren.
Fazit: Jetzt die Förderung mitnehmen
Die neue Arbeitsschutzprämie der BG BAU ab dem 1. Juli 2026 ist eine echte Chance: Bis zu 2.000 € Zuschuss für Drohne, Führerschein und Anmeldung – und gleichzeitig mehr Sicherheit auf der Baustelle. Wichtig ist nur, dass Sie auf die C1- oder C2-Klasse achten, denn C0-Drohnen werden nicht gefördert.
Sie sind unsicher, welche Drohne zu Ihrem Betrieb passt oder wie Sie am meisten aus der Förderung herausholen? Das Team von SKYMODEL berät Sie gern persönlich. Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular – wir helfen bei der Auswahl der richtigen förderfähigen Drohne.